https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Unterricht/Lernbereiche-und-Faecher/Fremdsprachen/GER-ABl_2-12.pdf
Ausweisung des Referenzniveaus des GeR in modernen Fremdsprachen auf Zeugnissen
Durch die Änderung der Verwaltungsvorschriften werden Abschluss- und Abgangszeugnisse von allgemeinbildenden Schulformen und staatlichen Prüfungsformaten, die zum Erwerb von Schulabschlüssen der Sekundarstufe I und II führen, im Bereich Fremdsprachen um Aus- sagen zum Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Spra- chen (GeR) ergänzt. Der GeR ist ein international anerkanntes Instru- ment des Europarats und der Europäischen Kommission zur standard- orientierten Bescheinigung fremdsprachlicher Kompetenzen.
Wichtig!
Die Tabelle für die Sekundarstufe II ist gültig für Schülerinnen und Schüler ab Eintritt in die Einführungsphase zum Schuljahr 2014/15 (siehe VV zu § 5 APO-GOSt):
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/Merkblaetter/Merkblatt_zum_Zeugnis_der_allgemeinen_Hochschulreife.pdf